INCOTERMS 2010 Übersicht
Alle hier aufgeführten Erläuterungen zu den INCOTERMS 2010 dienen
ausschließlich dazu, einen Überblick über die einzelnen Klauseln zu
geben.
Für die Praxis verweisen wir auf das offizielle Regelwerk der ICC zur
Auslegung von Handelsklauseln INCOTERMS 2010, um sämtliche Informationen des offiziellen
Wortlautes berücksichtigen zu können.
Allgemeine Informationen
- INCOTERMS = International Commercial Terms.
- Herausgegeben durch die internationale Handelskammer, Paris.
- Letzte Überarbeitung der Klauseln im Jahr 2010
- Einheitliche internationale Regeln für die Auslegung
handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel.
- Es wird angestrebt, dass die INCOTERMS auch im nationalen Handel
vermehrt eingesetzt werden.
- Kein internationales Gesetz. Sie werden nur dann gültig, wenn
sie im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.
- Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen vor.
- Die Verwendung der INCOTERMS-Version muss im Kaufvertrag
explizit aufgeführt werden. Es können auch alte Versionen zugrunde
gelegt werden.
Beispiel: € 5.000,-- CIF Hamburg (INCOTERMS 2000)
- Die INCOTERMS gelten nur für Waren, und können nicht für
Dienstleistungen, Lizenzen oder Software verwendet werden.
Was regeln die INCOTERMS?
- Geregelt werden nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und
des Käufers, Transport- und Speditionsverträge bleiben unberührt.
- Eine Ware muss aufgrund eines Kaufvertrages vom Versandort zum
gewünschten Bestimmungsort geliefert werden.
- Der Lieferungsprozess kann in zwei Strecken geteilt werden:
- Für die Wegstrecke Versandort -> Übergabepunkt ist der
Verkäufer zuständig
- Für die Wegstrecke Übergabepunkt -> Bestimmungsort ist der
Käufer zuständig
- Wo sich der Übergabepunkt befindet, wird mit der Wahl der
INCOTERM-Klausel definiert.
Hauptfunktionen der INCOTERMS:
- Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer
- Wer übernimmt welche Verpflichtungen für die beiden
Wegstrecken
- Wer deckt bis wohin welches Risiko ab (z.B.
Gefahrenübergang)
Nebenfunktionen der INCOTERMS:
- Warendokumente: Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten
Warendokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
- Transportdokumente: Wer muss welche Transportdokumente
beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
- Versicherung: Wer muss die Ware für welche Teilprozesse
versichern? Wer trägt die Kosten hierfür?
- Information: Wer muss den Partner mit welchen Informationen
zu welchem Zeitpunkt versorgen? (z.B. Info darüber, welches
Hafenbecken im Übergabeort angefahren worden ist)
- Warenprüfung: Wer muss die Warenprüfung durchführen, und wer
muss diese Prüfung bezahlen?
- Verpackung: Wie muss die Ware verpackt werden? Wer bezahlt
den Verpackungsprozess und die Verpackungsmaterialien?
Was regeln die INCOTERMS nicht (separate Definition im Kaufvertrag
erforderlich)?
- Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand.
- Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang).
- Folgen von Verstößen gegen die INCOTERMS-Verpflichtungen.
- Haftungsausschlüsse.
- Ersatzlieferungen.
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