INCOTERMS 2010 Übersicht

Alle hier aufgeführten Erläuterungen zu den INCOTERMS 2010 dienen ausschließlich dazu, einen Überblick über die einzelnen Klauseln zu geben.
Für die Praxis verweisen wir auf das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung von Handelsklauseln INCOTERMS 2010, um sämtliche Informationen des offiziellen Wortlautes berücksichtigen zu können.

Allgemeine Informationen

  • INCOTERMS = International Commercial Terms.
  • Herausgegeben durch die internationale Handelskammer, Paris.
  • Letzte Überarbeitung der Klauseln im Jahr 2010
  • Einheitliche internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel.
  • Es wird angestrebt, dass die INCOTERMS auch im nationalen Handel vermehrt eingesetzt werden.
  • Kein internationales Gesetz. Sie werden nur dann gültig, wenn sie im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.
  • Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen vor.
  • Die Verwendung der INCOTERMS-Version muss im Kaufvertrag explizit aufgeführt werden. Es können auch alte Versionen zugrunde gelegt werden.
    Beispiel: € 5.000,-- CIF Hamburg (INCOTERMS 2000)
  • Die INCOTERMS gelten nur für Waren, und können nicht für Dienstleistungen, Lizenzen oder Software verwendet werden.

Was regeln die INCOTERMS?

  • Geregelt werden nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers, Transport- und Speditionsverträge bleiben unberührt.
  • Eine Ware muss aufgrund eines Kaufvertrages vom Versandort zum gewünschten Bestimmungsort geliefert werden.
  • Der Lieferungsprozess kann in zwei Strecken geteilt werden:
    • Für die Wegstrecke Versandort -> Übergabepunkt ist der Verkäufer zuständig
    • Für die Wegstrecke Übergabepunkt -> Bestimmungsort ist der Käufer zuständig
  • Wo sich der Übergabepunkt befindet, wird mit der Wahl der INCOTERM-Klausel definiert.

Hauptfunktionen der INCOTERMS:

  • Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer
  • Wer übernimmt welche Verpflichtungen für die beiden Wegstrecken
  • Wer deckt bis wohin welches Risiko ab (z.B. Gefahrenübergang)

Nebenfunktionen der INCOTERMS:

  • Warendokumente: Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten Warendokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Transportdokumente: Wer muss welche Transportdokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Versicherung: Wer muss die Ware für welche Teilprozesse versichern? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Information: Wer muss den Partner mit welchen Informationen zu welchem Zeitpunkt versorgen? (z.B. Info darüber, welches Hafenbecken im Übergabeort angefahren worden ist)
  • Warenprüfung: Wer muss die Warenprüfung durchführen, und wer muss diese Prüfung bezahlen?
  • Verpackung: Wie muss die Ware verpackt werden? Wer bezahlt den Verpackungsprozess und die Verpackungsmaterialien?

Was regeln die INCOTERMS nicht (separate Definition im Kaufvertrag erforderlich)?

  • Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand.
  • Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang).
  • Folgen von Verstößen gegen die INCOTERMS-Verpflichtungen.
  • Haftungsausschlüsse.
  • Ersatzlieferungen.
 
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